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Mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt

Nachricht vom 19.8.2010Anzeige
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In dieser Woche wurde in Berlin die neue Gasnetzzugangsverordnung im Bundeskabinett beschlossen. Die Verordnung enthält neue Regelungen, mit denen Bedingungen für einen flächendeckenden Wettbewerb realisiert werden sollen. Denn der Zugang zum Gasnetz war für die Wettbewerber in der Vergangenheit oft eine kaum überwindbare Hürde. Dies soll sich nun allerdings ändern.




Mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt

Mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt

Offene Märkte und Transparenz



Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, spricht sich in einer Erklärung für offene Märkte und mehr Transparenz im Ablauf der Prozesse aus, die dann wiederum für mehr Wettbewerb sorgen. Er erwartet von der neuen Gasnetzzugangsverordnung, dass diese mehr Bewegung auf den deutschen Gasmarkt bringe, wovon auch die Verbraucher profitieren. Des Weiteren verweist er auf die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit auf dem Gasmarkt. Somit ist die Funktion der neuen Gasnetzzugangsverordnung klar umrissen. Erforderlich wurde die neue Verordnung vor allem deshalb, weil die neuen Markteinsteiger bzw. angehenden Wettbewerber nur geringe Chancen hatten, auf den Gasmarkt zu gelangen. Oftmals wurden Kapazitäten lange blockiert, so dass sie von anderen Teilnehmern, vor allem von den Einsteigern, nicht erworben werden konnten. Die neue Gasnetzzugangsverordnung muss lediglich ausgefertigt werden und tritt anschließend an dem Tag der Verkündung in Kraft.

Die drei Instrumente der neuen Verordnung



Die neue Gasnetzzugangsverordnung setzt drei Instrumente ein, um ihre Ziele zu realisieren. Bis zum Jahr 2013 sollen die sogenannten Marktgebiete von derzeit sechs auf höchsten zwei gesenkt werden. Ein Marktgebiet ist ein Gebiet, in welchem sich der Gaslieferant frei bewegen kann. Auf diese Weise werden die bundesweiten Lieferangebote für neue Versorger interessanter. Außerdem sollen die knappen Kapazitäten in der Zukunft diskriminierungsfrei versteigert werden. So kann der Zugang zu diesen Kapazitäten und der Zugang für Markteinsteiger erleichtert werden. Das dritte Instrument besteht darin, dass die Gasversorger vorhandene Kapazitäten nur noch, gegen eine angemessene Gebühr, für drei Jahre reservieren dürfen. Damit folgt das Bundeskabinett dem erfolgreichen Modell der Kraftwerksnetzanschlussverordnung im Strombereich. Gaskraftwerken sollen auf diese Weise die Zugänge zu den Netzen erleichtert werden.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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