++ Gasvergleich lohnt sich++über 750 Gasanbieter mit Ihrem Gaspreis im Vergleich ++
kostenlose Gaswechsel HotlineGaspreiserhöhung von N-Ergie war rechtens
Nachricht vom 10.8.2010AnzeigeEin Gaskunde des Nürnberger Energieversorgers N-Ergie musste kürzlich vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eine Niederlage einstecken. Der Gaskunde wollte sich gegen die Gaspreiserhöhungen von N-Ergie zwischen 2004 und 2007 zur Wehr setzen. Das OLG urteilte jedoch, die Gaspreiserhöhungen seien nicht zu beanstanden. Damit ist der Verbraucher in der letzten Instanz gescheitert und muss die Gaspreiserhöhung akzeptieren.
Gaspreiserhöhung von N-Ergie war rechtens
Gas-Rebell erleidet Niederlage vor Gericht
Bereits in der vorhergehenden Instanz war der sogenannte Gas-Rebell gescheitert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ebenfalls geurteilt, das die Preispolitik von N-Ergie zwischen 2004 und 2007 rechtens sei. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg ist der Gas-Rebell nun auch in der Berufung, die gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt wurde, gescheitert.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Versorger berechtigt seien, gestiegene Bezugskosten unter bestimmten Bedingungen an die Verbraucher weiterzugeben. Als eine mögliche Bedingung wurden gestiegene Lieferantenkosten angeführt, die in keinem anderen Bereich kompensiert werden können. Bei N-Ergie sei das der Fall gewesen.
Vor Gericht spielt Gewinnverteilung des Unternehmens keine Rolle
Entscheidend für die Urteilsfindung sei leidglich die Frage, ob die Gaspreiserhöhungen des Versorgers billig gewesen sind. Dabei ist es jedoch unerheblich, für welche Zwecke ein Gasversorger seine Gewinne nutzt. Beispielsweise subventioniert N-Ergie die Verluste der städtischen Verkehrsbetriebe. Dies sei jedoch rechtens, da die Verwendung der Gewinne allein bei dem Unternehmen liege und nicht der gerichtlichen Überprüfung unterstehe.
Die Tatsache, dass der Gaskunde einen Spezialvertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Preiserhöhung. Das OLG entschied, dass die gestiegenen Bezugskosten ebenfalls an Kunden mit einem Spezialtarif weitergereicht werden dürfen. Demzufolge macht das Oberlandesgericht Nürnberg keinen Unterschied zwischen Kunden mit Sonderverträgen oder Grundversorgungskunden.
- Informationen weitergeben über:
-
- Tweet
Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

Die neuesten Gasnachrichten:
Umweltschonend dank Schiefergas? ( vom 25.5.2012 )Erdgasspeicherung der Ukraine - Für Eigenbedarf ( vom 24.5.2012 )
Gas: Russische Gasexporte nach Europa rückläufig? ( vom 16.5.2012 )
Erdgas aus Deutschland - Naftogaz erwägt Kauf ( vom 11.5.2012 )
Erdgas: Gazprom Germania baut Erdgastankstellen ( vom 9.5.2012 )
Diese Gasnachrichten könnten dich auch interessieren:
Nabucco sorgt weiterhin für Zündstoff ( vom 14.7.2010 )Gaspreiserhöhungen teilweise für unwirksam erklärt ( vom 15.7.2010 )
Ukraine hebt Gaspreise um 50 Prozent an ( vom 15.7.2010 )
Durch gebündelte Gasbeschaffung Kostenersparnis ( vom 16.7.2010 )
Solinger Gasverbraucher vor Gaspreiserhöhung ( vom 17.7.2010 )
Gasversorger mit Bonuszahlung für Klageverzicht ( vom 19.7.2010 )
BP: sparen durch Verkauf von Gas- und Ölanlagen ( vom 21.7.2010 )
Gasversorger EWE bringt Verbraucher gegen sich auf ( vom 22.7.2010 )
Gas-Alarm legt Kölner Südstadt lahm ( vom 23.7.2010 )
Verstopfter Gasfilter verursacht Beinahe-Gasunfall ( vom 24.7.2010 )
Gasressourcen sorgen für neuen Nahost-Konflikt ( vom 28.7.2010 )
Gaspreiserhöhungen drohen für das zweite Halbjahr ( vom 28.7.2010 )
Gas-Union vor einigen Veränderungen ( vom 30.7.2010 )
Gasexplosion in St. Pölten fast aufgeklärt ( vom 30.7.2010 )
Preisgarantie beim Gasanbieterwechsel beachten ( vom 4.8.2010 )
Heizperiode treibt Gaspreise in die Höhe ( vom 5.8.2010 )
Gasverpuffung bewahrt Zeltplatz vor Katastrophe ( vom 6.8.2010 )
500 Euro für Heizungsumstellung auf Erdgas ( vom 6.8.2010 )
Amerika lässt europäische Gasförderung hinter sich ( vom 9.8.2010 )
Heilbronner Speicheroldi für Erdgas hat ausgedient ( vom 10.8.2010 )
Einen Kommentar schreiben:
( Achtung: Benötigte Felder sind mit * gekennzeichnet. Sie sind selbst verantwortlich für den von ihnen abgegebenen Kommentar. Aus Sicherheitsgründen wird ihre IP gespeichert )