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Gasversorger EWE bringt Verbraucher gegen sich auf

Nachricht vom 22.7.2010Anzeige
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EWE musste in der jüngsten Vergangenheit verschiedene Niederlagen einstecken. Der Bundesgerichtshof räumte in seinem Urteil bezüglich der Preisanpassungsklauseln den Sonderkunden mehr Rechte ein. Doch die Verbraucher sind aufgrund der Reaktion des Gasversorgers verärgert.




Gasversorger EWE bringt Verbraucher gegen sich auf

Gasversorger EWE bringt Verbraucher gegen sich auf

Verbraucher sollen Geld zurück fordern


Diesbezüglich hat sich die Initiative „Oldenbürger gegen Gaspreiserhöhung“ gebildet. Helge Tegtmeyer, Sprecher der Initiative, zufolge, erreichen ihn und die anderen Mitglieder jeden Tag eine Flut von Anrufen und Mails. In den meisten Fällen beschweren sich verärgerte Verbraucher über die Reaktion des Gasversorgers. Um den Gaskunden eine bessere Möglichkeit zu geben, ihr Recht, also sprich ihr Geld einzufordern, hat die Initiative mit 16 weiteren Initiativen aus der Region und der Verbraucherzentrale ein Musterschreiben entwickelt, mit dem die Gaskunden die zu viel gezahlten Beträge ganz einfach zurückfordern können. Immerhin gehen die Preisanpassungsklauseln auf das Jahr 2007 zurück. Die Rückforderung des Geldes könnte sich für die Verbraucher demnach wirklich lohnen.


So bekommen die Verbraucher ihr Geld zurück



Das Musterschreiben enthält immer den einen gleichen Satz: „Ich ersuche Sie, den ab 1. April 2007 überzahlten Betrag auszurechnen und innerhalb von zwei Wochen den Erhalt dieses Forderungsschreibens zu bestätigen sowie den Differenzbetrag auf folgendes Konto zu überweisen“. Wollen die Gaskunden der EWE den Musterbogen nutzen, ist es ihnen freigestellt, ob sie die Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Summe und dem Preis vor der Preisanpassung zu errechnen wollen. Diese Differenz steht ihnen zu. Allerdings müssen die Verbraucher, wollen sie das Geld zurück erhalten, auf das Urteil des Bundesgerichtshofes verweisen. Zwar ist das Musterformular derzeit noch nicht verfügbar, in der nächsten Zeit soll es allerdings seinen Weg in das Internet finden. Gaskunden könnten für den gesamten Berechnungsraum, für welchen die Rückzahlungen veranschlagt werden, mit einer Kostenrückerstattung zwischen 150 und 250 Euro rechnen.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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