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Gaspreiserhöhungen teilweise für unwirksam erklärt

Nachricht vom 15.7.2010Anzeige
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Am Mittwoch trafen die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) ihr Urteil und gaben den Kunden des Gasversorgers zu großen Teilen Recht. Diese hatten wegen unangemessener Gaspreiserhöhungen geklagt. Die Richter entschieden, die Gaspreiserhöhungen seien für die klagenden Kunden teilweise unwirksam.




Gaspreiserhöhungen teilweise für unwirksam erklärt

Gaspreiserhöhungen teilweise für unwirksam erklärt

Ein kleiner Schritt für den Verbraucherschutz



Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte bereits 2008 im Berufungsverfahren der Klägergemeinschaft in weiten Teilen Recht gegeben. Das Gericht hatte die Preiserhöhungen für die meisten der 56 Kunden, die gegen EWE geklagt hatten, für unwirksam erklärt. Gegen das Urteil legten sowohl die Kläger als auch das Gasversorgungsunternehmen Revision ein. Doch auch der Bundesgerichtshof kam zu demselben Schluss. Nur ein Teil der Gaspreiserhöhungen sei zulässig. Aus dem Urteil geht hervor, dass sich Kunden gegen einseitige Preisänderungen des Gasversorgers zur Wehr setzen können, wenn eine Gasanpassungsklausel unwirksam sei, teilte ein BGH-Sprecher mit. Nun sei es die Aufgabe der Gasversorger, ihre Preisanpassungsklauseln hinsichtlich der eins zu eins Umsetzung der gesetzlichen Gasbezugsordnung zu überprüfen. Abweichungen dürften nicht einseitig zulasten der Kunden vorgenommen werden.

Verbraucherschützer zeigten sich enttäuscht



Immer stärker fordern Verbraucherschützer Transparenz und Klarheit im Gassegment. Sie werfen dem BGH vor, die Forderung nach diesen Kriterien weitestgehend aufzugeben. Ein Sprecher des Gasversorgers EWE kündigte hingegen an, die BGH-Vorgaben umzusetzen und die umstrittene Klausel zu ändern. Allerdings ließ der Sprecher offen, ob die Kunden das zu viel gezahlte Geld zurück bekommen. Zu einer Rückzahlung bestehe durch das Urteil keine Verpflichtung. Der BGH hat die Sache auch noch einmal an das Oberlandesgericht verwiesen, da unter anderem Feststellungen zur Billigkeit der Gaspreiserhöhungen von 2007 getroffen werden müssen. Erst wenn dies geschehen ist, ist das Urteil rechtskräftig.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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