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Im Gasmarkt soll der Wettbewerb wachsen

Nachricht vom 27.6.2010Anzeige
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Bereits Mitte Mai hatte das Bundeskabinett die Novelle der neuen Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) verabschiedet. Das Inkrafttreten der neuen Verordnung wird für den ersten Oktober dieses Jahres erwartet. Größere Änderungen durch den Bundesrat seien nicht zu befürchten. Es kommt aller Wahrscheinlichkeit nach lediglich zu kleineren Änderungen, die keine größeren Auswirkungen auf das Inkrafttreten haben werden.




Im Gasmarkt soll der Wettbewerb wachsen

Im Gasmarkt soll der Wettbewerb wachsen

Erster Entwurf bleibt nicht ganz bestehen



Nach bisherigen Erkenntnissen ist zu erwarten, dass der Bundesrat kleine Veränderungen an der neuen Netzzugangsverordnung vornehmen wird. Die Novelle sieht bis 2013 eine Reduzierung der bestehenden sechs Marktgebiete vor. Angestrebt ist, dass es dann nur noch ein H-Gas und ein L-Gas-Marktgebiet gibt. Des Weiteren sollen in der Zukunft knappe Transportkapazitäten versteigert und der Anschluss für Gaskraftwerksbetreiber erleichtert werden. Zudem soll die Einspeisung von Bio-Erdgas erleichtert werden. All diese Maßnahmen dienen bestimmten Zielen. Mit der neuen Gasnetzzugangsverordnung soll sowohl der Wettbewerb als auch die Kapazitätsbewirtschaftung verbessert werden. Außerdem ist geplant, die Netzauslastung zu optimieren und Investitionen lohnenswerter zu gestalten. All dies sind bisher Punkte, die einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt erschweren.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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