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Entscheidung des Bundeskartellamtes in der Kritik

Nachricht vom 25.6.2010Anzeige
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Am Mittwoch hat das Bundeskartellamt die Verfahren gegen 30 Gasversorger eingestellt. Dies habe angeblich zu enormen Entlastungen der Verbraucher geführt. Doch der Bundesverband Neuer Energieanbieter betrachtet die Entscheidung kritisch. Es handelt sich nach Ansicht des bne um lediglich kurzfristige Entlastungen. Die Kritik zielt vor allem auf den §29 GWB, welcher einen völlig verfehlten Ansatz zur langfristigen und dauerhaften Minderung der Gaspreise auf ein angemessenes Niveau darstelle.




Entscheidung des Bundeskartellamtes in der Kritik

Entscheidung des Bundeskartellamtes in der Kritik

Nur Symptome behandelt



Laut Angaben des bne, der das Bundeskartellamt für die am Mittwoch umgesetzte Beendigung der Verfahren gegen Gasversorger kritisiert, sei die Regelung des § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung lediglich eine Behandlung der Symptome eines nichtfunktionierenden Marktes. Ursache für das Nicht-funktionieren seien die Preise. Denn durch die Umsetzung des § 29 GWB könne die grundlegende Verbesserung der Marktbedingungen nicht umgesetzt werden. Im Gegenteil, die künstlich herbeigeführte Preissenkung könnten die Verbraucher zu dem Denken veranlassen, der Staat kontrolliere die Preise für sie und sie müssten sich nicht mehr um das Thema Gasversorger kümmern und ein Wechsel lohne sich demzufolge nicht.



Einführung des Paragrafen als Sündenfall



Besonders deutlich macht eine Aussage von Robert Busch die Ablehnung des bne: „Die Einführung des § 29 GWB ist ein Sündenfall, der im Jahr 2007 nur in einem Klima völlig fehlenden Wettbewerbs entstehen konnte“. Stattdessen plädiert der bne für Instrumente, die nachhaltig dazu beitragen, den Wettbewerb in Gang zu bringen und dann am Laufen zu halten. Dies sei die einzige Möglichkeit, die Gaspreise langfristig stabil zu halten. Busch spricht sich für eine Missbrauchsaufsicht aus, die den Wettbewerb fördert. Denn Wettbewerb sei die beste Preiskontrolle.









Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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