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RWE-Gasnetzverkauf noch in der Schwebe

Nachricht vom 17.6.2010Anzeige
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Am Dienstag teilte eine Sprecherin des RWE-Konzerns öffentlich mit, dass sich der Verkauf des Gasnetzes weiter verzögert. Es bestehen immer noch regulatorische Unklarheiten. Die Bundesnetzagentur muss einen Rahmen mit Erlösobergrenzen festlegen, damit eine Einigung mit Kaufinteressenten stattfinden kann. Nach Angaben der Bundesnetzagentur muss ein Käufer die Kriterien des Energiewirtschaftsgesetzes und des europäischen Rechts erfüllen.




RWE-Gasnetzverkauf noch in der Schwebe

RWE-Gasnetzverkauf noch in der Schwebe

Unklare Rahmenbedingungen verzögern den Verkauf



Im Jahr 2008 unterbreitete RWE der EU-Kommission den Vorschlag, das deutsche Gasnetz zu verkaufen. Der Grund dafür war die Abwendung eines Kartellverfahrens. Das insgesamt ungefähr 4.000 Kilometer lange Gasnetz ist allerdings innerhalb von zwei Jahren zu verkaufen. Im Frühjahr 2009 stimmten die Wettbewerbsschützer dem Vorschlag zu. Das bedeutet, dass die Frist für den Verkauf begonnen hat. Die Pläne des Unternehmens RWE sahen eigentlich vor, den Verkauf des Netzes im dritten Quartal 2010 einzuleiten, doch aufgrund der Verzögerungen ist der Konzern nicht mehr bereit, genaue Angaben über einen Termin zu machen. Die Konzernzentrale teilte mit, dass der Verkauf trotz allem zügig vonstatten gehen soll und deshalb weiter vorbereitet werde. Mitglieder des Branchenkreises vermuten, RWE beantrage bereits eine Verlängerung der Verkaufsfrist bei der EU-Kommission, da bei einem vorschnellen Verkauf die Preisvorstellungen kaum eingehalten werden könnten.

Potenzieller Käufer hat sich zurückgezogen



Ein kommunales Konsortium, welches rund um den Gasversorger Bayern Gas agiert und zu welchem auch der niederländische Gasanbieter Gasunie gehört, hat sein angemeldetes Kaufinteresse mit der Begründung zurück gezogen, dass die Regulierungen eine Investition in das Gasnetz in Deutschland unberechenbar machen. Die Regularien beruhen auf der Einhaltung des Energiewirtschaftsgesetzes und des europäischen Rechts. Geplant ist, die Betreiber von Strom- und Gasnetzen in der Zukunft zu zertifizieren. Die Zertifizierung erfolgt aufgrund bestimmter Kriterien, zu denen nach Angabe der Bundesnetzagentur unter anderem die Investitionsfähigkeit und die Zuverlässigkeit gehören. Sowohl die Entbündelung als auch die Entflechtung des Gasnetzes dürfe dabei aber nicht außer Acht gelassen werden.








Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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