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Tausende Verbraucher bald ohne Gas?

Nachricht vom 10.6.2010Anzeige
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Die Gaskunden der Region Norderstedt sind verunsichert und wütend. Der in Hamburg ansässige Energieversorger kündigt 10.000 Gaskunden ihre Verträge. Betroffen seien Altverträge, die eine unwirksame Preissteigerungsklausel enthielten, teilte das Unternehmen mit. Die Klauseln wurden in einem Verfahren für ungültig erklärt.




Tausende Verbraucher bald ohne Gas?

Tausende Verbraucher bald ohne Gas?

Verbraucher werden zu einem Wechsel gedrängt



Juleka Schulte-Ostermann, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Norderstedt, berichtet, dass immer mehr besorgte Verbraucher anrufen, um sich über ihre Wechselmöglichkeiten zu informieren. Durch ein von dem Energieversorger E.ON Hanse aufgesetztes Schreiben seien bis zu 10.000 Gasverträge gekündigt worden. Die Verbraucher hätten nun Angst, dass sie ohne Gas da stünden. Allerdings weist sie auch darauf hin, dass wahrscheinlich nicht alle Betroffenen wissen, dass sie ebenfalls von der Kündigung betroffen sind. Denn in dem gesamten Schreiben sei nicht ein Mal das Wort Kündigung zu finden. Stattdessen werden den Verbrauchern teurere Alternativ-Tarife vorgestellt. Außerdem seien Verbraucher per Telefon zu einem Anbieterwechsel gedrängt worden, teilte Schulte-Ostermann mit. Wenn die Kunden nicht in den vorgeschlagenen Tarif wechselten, würden sie automatisch in einen teureren Tarif rutschen. Die Dunkelziffer der Verbraucher, die daraufhin den Tarif gewechselt haben, sei nicht zu bestimmen.


Verfahren gegen E.ON Hanse beendet



Nach fünf Jahren ist das Verfahren, das 52 Gaskunden mit der Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg gegen E.on Hanse angestrebt hatten, beendet. Anhand der Sammelklage sollte überprüft werden, ob die Preiserhöhungen von E.on Hanse in einer Phase steigender Preise angemessen waren. Im Oktober entschied das Gericht, die Preisanpassungsklauseln sind aufgrund ihrer Ungenauigkeit ungültig. Aus diesem Grund sei die Kündigung der Altverträge notwendig. Das Unternehmen hat zudem Berufung gegen das Urteil eingelegt, da ohne die Klausel Festpreise nötig gewesen wären. Außerdem wäre die Erhebung von Risikoaufschlägen notwendig geworden. E.on habe lediglich die steigenden und sinkenden Beschaffungspreise an die Kunden weiter gegeben.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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