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kostenlose Gaswechsel HotlineBGH: Kartellauflagen für Gas-Wettbewerb
Nachricht vom 25.2.2009AnzeigeDurch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird der Wettbewerb auf dem Gasmarkt weitgehend bekräftigt. Zuletzt wurden stets Gaslieferverträge mit langen Laufzeiten von bis zu über 20 Jahren geschlossen.
Die Richter entschieden, dass das vom Kartellamt ausgestellte Verbot für langfristige Verträge rechtens sei. Geklagt hat gegen dieses Verbot der Marktführer E.ON Ruhrgas AG, der versuchen wollte diese Regelungen durch mehrere kleinere Verträge zu umgehen. Zugestanden bekamen sie minimale Ausnahmen, aber im groben wurden die Auflagen von den Richtern bestätigt.
Nicht betroffen von diesen Neuregelungen sind Verträge mit anderen Lieferländern.
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Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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