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Gasanbieter: BGH kippt fünf Vertragsklauseln

Nachricht vom 28.1.2010Anzeige
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Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Position der Gaskunden deutlich verbessert. Das Gericht entschied am 27. Januar 2010, dass fünf Vertragsklauseln des brandenburgischen Gasanbieters Erdgas Mark Brandenburg (EMB) die Kunden unangemessen benachteiligen und der Anbieter darf diese Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden.




Gasanbieter: BGH kippt fünf Vertragsklauseln

Gasanbieter: BGH kippt fünf Vertragsklauseln

Gaskunden von Gasanbieter EMB benachteiligt

Speziell gehe es um „ergänzende“ und „besondere“ Bedingungen, die das Unternehmen den Angaben zufolge seit April 2007 neben der herkömmlichen Gasgrundversorgungs-Verordnung (GasGVV) gegenüber Tarifkunden und Sonderkunden verwendet haben soll.
Beispielsweise beanstandete der 8. Zivilsenat des BGH eine Preisanpassungsklausel bei Sonderkunden. Der BGH machte dabei deutlich, dass er es für erforderlich hält, dass ein Gasversorger den Kunden eine Preisänderung per Brief mitteilt.

Gasanbieter informierte nicht ausreichend über Preiserhöhungen

In der gekippten Klausel wurden zum Beispiel die Regelungen zu den Mitteilungspflichten des Gasversorgers nicht ausreichend deutlich. Eine "unveränderte Übernahme" des gesetzlichen Preisanpassungsrechts müsse auch die in der Gasgrundversorgungs-Verordnung geregelten Mitteilungspflichten des Versorgers erfassen. Und dazu gehöre eine "briefliche Mitteilung der beabsichtigten Änderungen an den Kunden". Diese Pflichten seien "auch gegenüber Sonderkunden von wesentlicher Bedeutung, weil auch diese ein Interesse daran haben, rechtzeitig und zuverlässig in einer Weise über Preisänderungen informiert zu werden, die gegebenenfalls einen zügigen Lieferantenwechsel ermöglicht", so der BGH deutlich.






Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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