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kostenlose Gaswechsel HotlineVerbraucher gewinnen gegen E.ON Hanse
Nachricht vom 16.1.2010AnzeigeDer Hamburger Regionalversorger E.ON Hanse verliert im schon Jahre andauernden Streit über die Gaspreise immer mehr den Boden unter den Füßen. Bei nun schon mehr als hundert Verfahren an Amtsgerichten in ganz Norddeutschland gewann meist die Verbraucherseite den Prozess. Ein Amtsrichter im niedersächsischen Winsen sprach am Dienstag gleich 70 Urteile, die fast durchgängig gegen E.ON Hanse ausfielen.
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Verbraucher gewinnen gegen E.ON Hanse
Rechnungen eigenmächtig gekürzt
Der Energieversorger E.ON hatte Kunden verklagt, weil diese eigenemächtig ihre Rechnungen gekürzt hatten. Sie hatten die Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 für nicht rechtmäßig gehalten. Die Amtsgerichte orientierten sich an einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg, in dem es allerdings nicht darum ging, ob die Erhöhungen der Gaspreise angemessen waren oder nicht.
Gaspreisklausel sei zu ungenau gewesen
Das Landgericht hatte im Oktober 2009 aus einem anderen Grund gegen E.ON Hanse entschieden: Die Preisänderungsklausel sei nämlich zu ungenau gewesen und sei deshalb nicht wirksam. Es stand geschrieben: „E.ON Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.“ Allerdings hatte E.ON dagegen Berufung eingelegt und das Oberlandesgericht wird noch in diesem Jahr darüber verhandeln.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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