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kostenlose Gaswechsel HotlinePreiserhöhung: Bundesgerichtshof stärkt Gaskunden
Nachricht vom 14.1.2010AnzeigeErneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Gaskunden den Rücken gestärkt. Ein Urteil, das am Mittwochabend verkündet wurde, bestätigt die unwirksame Vertragsklausel, der Gasversorger bei einer Preiserhöhung. Eine Auslegung der AGB kommt demnach nicht in Frage.
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Preiserhöhung: Bundesgerichtshof stärkt Gaskunden
Gaspreiserhöhung nicht rechtens
Nach einer Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe müssen Gas- und Energieversorger, die steigende Einkaufspreise einseitig an ihre Gaskunden weitergeben wollen, auf der anderen Seite auch dazu verpflichten, sinkende Einkaufspreise ebenfalls an die Verbraucher weiterzugeben. Wenn dies nicht eingehalten wird, dann sind die deutschen Verbraucher unangemessen benachteiligt und die Klausel wird somit unwirksam. Genau wie in diesem Fall, entschied der Bundesgerichtshof ebenso im vergangenen Oktober bei dem Bremer Energieversorger sbw, für die Gaskunden.
Bundesgerichtshof entschied für die Gaskunden
In dem neuen Gasstreit klagten 180 Verbraucher gegen Gaspreiserhöhungen bei den Stadtwerken Essen. Auch hier sahen die jeweiligen AGB der Kläger nur Preiserhöhungen vor. Jedoch hatte das Oberlandesgericht Hamm die Preiserhöhungen bestätigt. Die unwirksame Vertragsklausel, sei nach Rechtsprechung, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ersetzen. Dies kommt aber nur in Betracht, wenn das Vertragsverhältnis in eine unangemessene Schieflage kommt. Das sei aber nicht der Fall, da die Stadtwerke jederzeit kündigen können und eine Versorgung zu neuen Bedingungen anbieten könnten.
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Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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