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kostenlose Gaswechsel HotlineKlage gegen Gasag eingereicht
Nachricht vom 13.12.2009AnzeigeDie Verbraucherzentrale Berlin hat jetzt Klage gegen den Energieversorger Gasag eingereicht, weil er überhöhte Entgelte zurückzahlen soll. Vorherige Schlichtungsgespräche mit der Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) sind laut der Verbraucherzentrale gescheitert. Die Klage beruht auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Klauseln der Gasag.
Preisanpassung der Gasag ist nicht rechtens
Der Energieanbieter hatte in den Jahren 2005 und 2006 eine Preisanpassungsklausel angewandt, die laut Gerichtsurteil des BGH unwirksam ist. Am 13. Oktober hatte der BGH daher beschlossen, dass ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2008 nicht zur Revision zugelassen wird. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale können Gasag-Kunden, die nach den Tarifen "Aktiv" oder "Vario" ihren Verbrauch bezahlt haben einen Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Gebühren haben. Die Gasag verweigert diese Rückzahlungen allerdings, und nun will die Verbraucherzentrale im Namen von 194 Betroffenen Einziehungsklagen beim Amtsgericht Mitte und beim Landgericht Berlin einreichen.
Entscheid wird einige Zeit dauern
Bei den Klagen geht es um Gelder von rund 193 000 Euro. Der Entscheid über die Klage wird einige Monate dauern, und die Verbraucherschützer rufen betroffene Kunden daher auf, bis zum 31. Dezember 2009 ihr Recht per gerichtlichem Mahnbescheid oder Klage einzufordern. Es reiche nicht aus, weitere Gasgebühren nur unter Vorbehalt an die Gasag zu zahlen oder immer wieder selbst Rückzahlungen zu verlangen. Darüber hinaus hält die Berliner Verbraucherzentrale ein Informationspaket für Gasag-Kunden bereit, das erklärt, wie man vorgehen kann und die 24 häufigsten Fragen beantwortet.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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