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kostenlose Gaswechsel HotlineGasrechnung widersprechen und Geld sparen
Nachricht vom 6.12.2009AnzeigeGaskunden, die über die fällige Preiserhöhung ihres Gasanbieters betroffen sind, sollten unbedingt Widerspruch einlegen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt Verbrauchern, vorsorglich gegen ihre Jahresabrechnung vorzugehen. Nehmen Gaskunden die Preiserhöhung hin, dann erklären sie sich bereit, die Erhöhung zu tragen.
Wer Einspruch erhebt, spart Geld
Nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht in Frankfurt am Main ist der Gaskunde mit dem Preis dann einverstanden, wenn er die Abrechnung unbeanstandet hinnimmt. Wenn sich jedoch später herausstellt, das der Preis zu hoch kalkuliert war, dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderungen mehr. Deshalb sei es für Gas- und auch für Stromkunden empfehlenswert gegen jede Preiserhöhung vorzugehen.
Gasanbieter wechseln! Keine Gaspreiserhöhung hinnehmen
Diejenigen, die widersprechen sind auf der sicheren und cleveren Seite. Aufgrund des Einspruchs halten Sie sich die Möglichkeit offen, Geld zurückzufordern. Angesichts der baldigen Preiserhöhungen in Gas und Strom, ist es jedem Kunden empfohlen Widerspruch einzulegen. Auch wer zu einem anderen Gasanbieter gewechselt ist, kann Preiserhöhungen des alten Gasversorgers, in der Jahresrechnung ausgewiesen sind, widersprechen. Jedoch aus Beweisgründen sollte dies immer per Einschreiben mit Rückschein stattfinden.
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Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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