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E.ON Hanse geht gegen Gasklage vor

Nachricht vom 21.11.2009Anzeige
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Der Energieversorger E.ON Hanse hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Dem war eine Sammelklage von 54 Gaskunden vorausgegangen, die sich damit gegen eine unrechtmäßige Klausel zur Erhöhung der Gaspreise gewehrt haben.




Streit zwischen Anbieter und Kunden geht weiter

 
Im Oktober hatte das Gericht verfügt, dass Gasanbieter ihre Preiserhöhungen vertraglich nicht mit der allgemeinen Begründung "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" durchsetzen können. Eine Gruppe von Gaskunden hatte sich in einer Sammelklage gegen eine solche Tariferhöhung zur Wehr gesetzt. Günter Hörmann der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass die E.ON Hanse auch bei ihrer Berufung als Verlierer aus dem Prozess herausgehen wird. Das Unternehmen reagiert laut Verbraucherzentrale mit einer regelrechten Klagewelle gegen jene Kunden, die ihre Zahlungen teilweise verweigert haben.
 
Nach Aussage des zuständigen Amtsgerichts sind die Kunden aber im Recht, weil die Preisanpassungsklausel der E.ON Hanse wahrscheinlich unwirksam sei und der Gasanbieter damit nur die Gebühren beanspruchen dürfe, die bis zum Widerspruch seiner Kunden erhoben worden waren. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale, zahlen seit Jahren etwa 5000 Kunden keine erhöhten Gaspreise, während weitere 25 000 Kunden diese Kosten nach ihrem Widerspruch nur unter Vorbehalt gezahlt haben.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom

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TP( vom 21.11.2009 )

E.on Hanse ist in Berufung und nicht in Revision (vgl Überschrift) gegangen. Letztere kommt erst, nachdem auch das OLG HH hoffentlich die Entscheidung des LG HH hält.

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