Stromvergleich.de erklärt Grenzübergangspreis

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Was ist Grenzübergangspreis?

Das Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ermittelt jeden Monat neu, die erforderliche Menge und den monatlichen Verbrauch des Erdgases im Inland.
Diese Ermittlung von den erforderlichen Mengen und den monatlichen Verbrauch des Erdgases wird vom Amt für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegeben.
Die Einfuhr von Erdgas ins Inland, aus nicht Eu-Länder wird in der Außenwirtschaftsverordnung geregelt und hier wird vorgeschrieben auch ein Grenzübergangspreis gezahlt werden muss. Denn bei jeder Erdgas Einfuhr aus nicht EU-Ländern müssen eine Einfuhrkontrollmeldung ausgefüllt werden.
Einfuhren von Erdgas aus Eu-Länder benötigt bloß eine Kopien von der Intrastat- Meldung, dass ist aber eine freiwillige Entscheidung von den jeweiligen Erdgas Einfuhrfirmen. Durch jede Auswertung von den Einfuhrkontrollen und Intrastat- Meldungen wird zum Schluss ein Gesamtwert an Erdgas errechnet. Dadurch teilt man den Gesamtwert des eingeführten Erdgases, durch diese Rechnung bekommt man den Grenzübergangspreis. Der bezahlte Grenzübergangspreis zeigt immer den Wert der Ware an. In den Grenzübergangspreis ist die Erdgassteuer nicht mit in begriffen.

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