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Fragen und Antworten zum Gasanbieterwechsel

  1. Wie kann ich den Gasanbieter wechseln?
  2. Wer darf den Gasanbieter wechseln?
  3. Wann sollte ich einen Gasanbieterwechsel in Erwägung ziehen?
  4. Dauert der Wechsel des Gasanbieters lange und ab wann werde ich mit dem neuen Gas beliefert?
  5. Entstehen durch den Gasanbieterwechsel Kosten für mich?
  6. Kann für mich durch den Wechsel ein Riskiko entstehen?
  7. Wenn ich nie gewechselt habe: Wo kommt mein Gas her?
  8. Wo finde ich den Gaszähler bei mir im Haus und was sagt mir die Anzeige?
  9. Warum und wann sollte ich den Zählerstand notieren?
  10. An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen bezüglich meines Zählers oder den Leitungen wenden?
  11. Erhalte ich während des Anbieterwechsels Gas?
  12. Wer oder was verbirgt sich hinter der Grundversorgung?
  13. Muss mein Vermieter über meinen Gasanbieterwechsel Bescheid wissen?
  14. Wer kündigt den Vertrag bei meinem alten Gasversorger?
  15. Gibt es Kündigungsfristen für einen Gasvertrag?
  16. Was muss ich bei einem Umzug beachten und welche Angaben muss ich dem neuen Anbieter bei einem Umzug übermitteln?
  17. Und was gilt zu beachten, wenn ich ein Eigenheim habe?
  18. Was sind Sonderabschläge?
  19. Wie verhalte ich mich bei Problemen oder Verzögerungen beim Gasanbieterwechsel?
  20. Wie berechne ich meinen Gasverbrauch?
  21. Und wenn sich mein Verbrauch zum Vorjahr ändert? Was muss ich beachten?
  22. Wie lautet die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden?
  23. Was verändert sich für mich durch den Anbieterwechsel?
  24. Müssen vor oder nach dem Wechsel technische Dinge an meinen Leitungen oder dem Zähler verändert werden?
  25. Wie reagiere ich, wenn mir mein Anbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumt?
  26. Kann ich mich nach einem Wechsel noch gegen zu hohe Preise wehren?
 
Ablauf Gasanbieterwechsel
  1. Wie kann ich den Gasanbieter wechseln?
    Um den Gasversorger zu wechseln, ist lediglich ein Wechselantrag auszufüllen, welchen ihr nach einem Stromvergleich bei dem gewünschten Stromanbieter findet. Füllt ihn aus und sendet ihn an uns zurück. Damit wird dieser in der Regel gleichzeitig beauftragt, die Kündigung beim alten Versorger einzureichen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird der Vertrag dann gekündigt. Beachtet werden muss allerdings, dass es beispielweise Verträge gibt, welche nicht kurzfristig kündbar sind, sodass beispielsweise eine versäumte Kündigungsfrist weitere 6 Monate zu einer  Verlängerung des alten Vertrages führt. Ausnahmen bestehen auch bei Sonderkündigungsrechten durch Preiserhöhungen.
  2. Wer darf den Gasanbieter wechseln?
    Jeder von euch kann wechseln, insofern ihr einen eigenen Gaszähler in eurem Haus oder eurer Wohnung habt und in einem direkten Vertragsverhältnis mit einem Gasanbieter steht. Wenn der Vermieter die Energiekosten allerdings auf die Mieter aufteilen kann, seid ihr als Mieter nicht befugt, einen Anbieterwechsel durchzuführen
  3. Wann sollte ich einen Gasanbieterwechsel in Erwägung ziehen?
    Ihr als Verbraucher habt das Recht, euch selbst für einen günstigen Gastarif zu entscheiden. Mit Hilfe eines Gastarifvergleich ist dies schnell und einfach möglich, denn mit nur wenigen Angaben eurerseits werden die verschiedenen Gasanbieter und deren Tarife gegenübergestellt und so eine Auflistung günstiger Gastarife generiert. So kann bei einem steigenden Gaspreis eine preiswertere Variante gefunden werden, welche euch natürlich unnötige Kosten spart.
  4. Dauert der Wechsel des Gasanbieters lange und ab wann werde ich mit dem neuen Gas beliefert?
    Ihr als Verbraucher habt das Recht, euch selbst für einen günstigen Gastarif zu entscheiden.
    Mit Hilfe eines Gastarifvergleich ist dies schnell und einfach möglich, denn mit nur wenigen Angaben eurerseits werden die verschiedenen Gasanbieter und deren Tarife gegenübergestellt und so eine Auflistung günstiger Gastarife generiert.
    So kann bei einem steigenden Gaspreis eine preiswertere Variante gefunden werden, welche euch natürlich unnötige Kosten spart.
  5. Entstehen durch den Gasanbieterwechsel Kosten für mich?
    Der Gasanbieterwechsel ist ab dem ersten Schritt für euch kostenlos. Der unabhängige Vergleich der Gasanbieter und deren Gastarifen auf Stromvergleich ist für euch kostenlos, sowie das Anfordern der Unterlagen für den Anbieterwechsel, nachdem ihr den Gasvergleich vollzogen habt.
  6. Kann für mich durch den Wechsel ein Riskiko entstehen?
    Ihr seid während des gesamten Gasanbieterwechsel abgesichert mit Gas versorgt zu werden, denn solange der Wechsel noch in Prozess ist, werdet Ihr entweder durch euren alten Gasversorger beliefert oder der örtliche Gasversorger übernimmt zeitweise die Gaslieferung. Ihr könnt euch auf einen sicheren Wechsel verlassen, da der örtliche Versorger sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist, Euch stets mit Gas zu beliefern! Lediglich an der neuen Gasabrechnung und an dem Mehr in eurem Geldbeutel  bemerkt ihr den Gasanbieterwechsel.
  7. Wenn ich nie gewechselt habe: Wo kommt mein Gas her?
    In diesem Fall wäre es für euch ratsam einen Gasvergleich zu machen, denn meistens werdet ihr, wenn ihr nie den Gasanbieter gewechselt habt, von dem Grundversorgung mit eurem Gas beliefert. Meistens ist dieser Anbieter jedoch nicht der günstigste und nur mit einem Vergleich der Gasanbieter findet ihr heraus, mit welchem Gasanbieter ihr sparen könnt. Die Grundversorgung wird durch ein örtliches Gasversorgungsunternehmen gestellt, beispielsweise die Stadtwerke.
  8. Wo finde ich den Gaszähler bei mir im Haus und was sagt mir die Anzeige?
    Meist befindet sich der Gaszähler entweder in der Wohnung im Flur, im Keller oder in der Eingangshalle. Die Zählernummer befindet sich auf dem Gaszähler oder steht in der letzten Gasabrechnung. Wenn ihr die Anzeige ablest, seht ihr euren aktuellen Gasverbrauch.
  9. Warum und wann sollte ich den Zählerstand notieren?
    Den Zählerstand solltet ihr euch auf jeden Fall vor dem Gasanbieterwechsel notieren, damit eine genaue Endabrechnung erstellt werden kann. Außerdem ist es ratsam, wenn ihr euch vor jeder Preiserhöhung den Zählerstand aufschreibt. Auf eurer Jahresgasabrechnung findet ihr euren durchschnittlichen Gasverbrauch, mit welchem ihr einen Gasvergleich vollziehen könnt.
  10. An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen bezüglich meines Zählers oder den Leitungen wenden?
    Euer örtlicher Versorger ist zuständig für alle Fragen bezüglich eurer Gasleitungen und Gaszähler, denn denen gehören diese Vorrichtungen. Wenn ihr euer Gas von einem anderen überregionalen  Gasanbieter bezieht, dann bezahlen diese für die Nutzung der Gasleitungen eine Nutzungsgebühr, die sogenannte Durchleitungsgebühr. Diese schlägt sich auch in eurem Gaspreis nieder.
  11. Erhalte ich während des Anbieterwechsels Gas?
    Ja! Laut Gesetz muss der Versorger Euch zu jeder Zeit mit Gas beliefern, also habt ihr keine Gefahr, von der Gasversorgung abgeschnitten zu sein und somit ist die Gasversorgung Eures Haushaltes durch die örtliche Gasversorgung abgesichert.
  12. Wer oder was verbirgt sich hinter der Grundversorgung?
    Ein Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte innerhalb eines Netzes versorgt. Dementsprechende ist die Grundversorgung die Energielieferung an die Kunden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allgemeinen Preisen. Für die Gasversorgung müssen diese vom Grundversorger veröffentlicht werden und somit werden alle Kunden zu denselben Konditionen mit Gas versorgt.
  13. Muss mein Vermieter über meinen Gasanbieterwechsel Bescheid wissen?
    Für den Fall, dass ihr selbst mit dem Gasanbieter den Vertrag über eure Gaslieferung für euren Haushalt geschlossen habt, müsst ihr euren Vermieter nicht unterrichten über den Gasanbieterwechsel. Wenn allerdings euer Vermieter Vertragspartner vom Gasanbieter ist, könnt ihr selbst den Vertrag gar nicht wechseln. Dies kann nur der Vermieter.
  14. Wer kündigt den Vertrag bei meinem alten Gasversorger?
    Wenn ihr die Wechselunterlagen zu dem neuen Gasanbieter unterschrieben habt und an uns zurück gesendet habt, dann habt ihr mit diesem Schritt automatisch beauftragt, dass eurem alten Gasanbieter gekündigt wird. Das übernehmen sozusagen wir für euch. Selbst kündigen könnt ihr den Vertrag nur unter besonderen Bedingungen:
    1. liegt ein Sonderkündigungsrecht vor (z.B. bei Preiserhöhungen), ist es ratsam, auf Grund der kurzen Kündigungsfristen dies selbst zu tun oder
    2. bei  Verträgen mit einer vorgegeben kurzen Kündigungsfrist, weil sich, durch nicht fristgerechte Kündigung der Vertrag sonst beispielweise um weitere 6 Monate verlängern könnte, sodass ein kurzfristiger Anbieterwechsel nicht möglich ist.
  15. Gibt es Kündigungsfristen für einen Gasvertrag?
    Ja, es gibt verschiedene Kündigungsfristen.
    Bei der Grundversorgung beträgt diese einen Monat vor Ende des nächsten Monats. Solltet Ihr bereits ein anderes Produkt bei Eurem Anbieter beziehen oder aber zu einem anderen Gasanbieter gewechselt sein, gilt laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch der Sondervertrag, in welchem besondere Kündigungsfristen geregelt sind. Am simpelsten ist es aber, wenn ihr nach einem Gasvergleich einfach den Wechselantrag ausfüllt und ihn an uns zurücksendet. Wir kündigen dann euren alten Vertrag und ihr müsst keine Angst haben ohne Gas da zustehen, weil die Grundversorgung gesetzlich verpflichtet ist euch mit Gas zu beliefern.
  16. Was muss ich bei einem Umzug beachten und welche Angaben muss ich dem neuen Anbieter bei einem Umzug übermitteln?
  17. Da der Wechsel von einem zum anderen Gasanbieter ca. sechs bis zehn Wochen  dauert, sollte man so zeitig wie möglich die Vertragsunterlagen versenden. Bei guter Planung kann so die Belieferung durch den neuen Gasversorger direkt mit dem Einzug beginnen. Ansonsten tritt die örtliche Grundversorgung in Kraft und ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger zu dessen Gastarif setzt ein. Dieser Vertrag kann aber mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden und ihr könnt nach einem schnellen Gasvergleich den günstigsten Gastarif für eure neue Wohngegend herausfinden und anschließend gleich online die Wechselunterlagen ausfüllen.
  18. Und was gilt zu beachten, wenn ich ein Eigenheim habe?
    Es ist notwendig, einen Gasanschlussvertrag mit einem Netzbetreiber abzuschließen. Ein Liefervertrag mit einem neuen Gasanbieter kann nach einem Gasvergleich schnell abgeschlossen werden, weil die Unterlagen gleich online auszufüllen sind. Diese schickt ihr dann an uns und wir leiten alles in die Wege. Ihr habt sozusagen kaum Stress, denn der Bau der eigenen vier Wände bedeutet schon genug desselbigen. Zu Monatsbeginn setzt dann die neue Lieferung ein.
  19. Was sind Sonderabschläge?
    Ein Sonderabschlag ist eine einmalige Zahlung, welche zu Vertragsbeginn fällig wird. Je höher der Abschlag, desto größer ist der Rabatt auf den Allgemeinen Tarif des Grundversorgers. Bei Abschluss des Vertragsverhältnisses wird die Abschlagszahlung entweder zinslos verrechnet oder zurückerstattet. Findet ein Gasanbieterwechsel statt, tritt dieser erst nach Zahlung des Sonderabschlags ein.
  20. Wie verhalte ich mich bei Problemen oder Verzögerungen beim Gasanbieterwechsel?
    Verschiedene Ursachen können zu Problemen beim Wechsel führen:
    1. falsche Angaben/Unvollständigkeit auf dem Wechselantrag, sodass keine Bearbeitung möglich ist
    2. andauernde Vertragslaufzeit des Kunden beim alten Gasversorger
    3. Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem neuen und dem alten Gasversorger

    Bitte wenden Sie sich bei Problemen an den jeweils zuständigen Gasanbieter.

  21. Wie berechne ich meinen Gasverbrauch?
    Der Gasverbrauch muss nicht berechnet werden. Lest einfach die Anzeige auf Eurem Gaszähler ab und schon kennen Ihr euren Gasverbrauch. Wenn auf eurer Gasabrechnung nur der Gasverbrauch in Kubikmeter abzulesen ist, ihr aber für einen Gasvergleich die Angabe in Kilowattstunden benötigt, könnt Ihr den Betrag umrechnen, indem ihr den Umrechner in der rechten Spalte beim Gasvergleich verwendet. Das geht schnell und einfach.
  22. Und wenn sich mein Verbrauch zum Vorjahr ändert? Was muss ich beachten?
  23. In der Jahresendrechnung wird Ihnen mitgeteilt, wie hoch Ihr tatsächlicher Gasverbrauch ist. Dementsprechend werden ihre Abschläge darauf angepasst.
  24. Wie lautet die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden?
    Nehmen Sie Ihren Gasverbrauch in m³ und multiplizieren Sie diesen mit dem Brennwert. Der Brennwert ist die Wärmemenge, die bei der Verbrennung freigesetzt wird.
    Der durchschnittliche Brennwert liegt zwischen 8,0 und 12,5 kWh pro m³.
    Falls Sie Ihren Brennwert nicht kennen, lässt sich der Gasverbrauch auch mit 10,3 multiplizieren. So erhalten Sie einen Schätzwert  in Kilowattstunden. Schneller geht das aber garantiert mit unserem Rechner, der den Verbrauch in Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnet. Einfach Jahresverbrauch und Brennwert eingeben, „berechnen“ klicken und sofort habt ihr den genauen Gasverbrauch in Kilowattstunden.
  25. Was verändert sich für mich durch den Anbieterwechsel?
    Der Gasanbieterwechsel läuft neben dem Ausfüllen des Antrags ganz ohne euer Zutun ab. Aus diesem Grund ändert sich für euch nichts, außer der Höhe eurer Gasabrechnung. Darüber werdet ihr sehr erfreut sein und selbst wenn ihr jetzt noch nicht über einen Gasanbieterwechsel nachgedacht habt, ist es doch schnell herauszufinden, ob ihr Sparpotenzial habt. Ein Gasvergleich geht schnell und ihr müsst nur ein paar wenige Angaben in den Gasrechner eintragen. Kostenlos ist dieser Service auch für euch und nur ein wenig Arbeit habt ihr mit dem Ausfüllen des Wechselantrags, den ihr dann an uns zurück schickt und wartet, bis die niedrige Rechnung ins Haus flattert.
  26. Müssen vor oder nach dem Wechsel technische Dinge an meinen Leitungen oder dem Zähler verändert werden?
  27. Nein. Der Anbieterwechsel erfordert keine technischen Umbauten. Lediglich der Zählerstand wird vom neuen Gasanbieter abgelesen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
  28. Wie reagiere ich, wenn mir mein Anbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumt?
    Nein. Der Anbieterwechsel erfordert keine technischen Umbauten. Lediglich der Zählerstand wird vom neuen Gasanbieter abgelesen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
  29. Kann ich mich nach einem Wechsel noch gegen zu hohe Preise wehren?
    Wenn Euch der Gastarif des neuen Gasanbieters ebenfalls bald zu hoch sein sollte, könnt Ihr bei einer Tariferhöhung gemäß Eures Vertrages  das Sonderkündigungsrecht nutzen oder ihr macht schnell erneut einen Gasvergleich, denn es gibt keine Begrenzung, wie häufig ein Gasanbieterwechsel vollzogen werden kann.