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Autor Thema: Teldafax akzeptiert keine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung  (Gelesen 3196 mal)
TelDaFaxopfer
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Beiträge: 2


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« am: Februar 09, 2011, 09:26:08 »

Derzeit bin ich Gaskunde von Teldafax. Am 23.12.2010 ging bei mir ein Brief ein, in dem Teldafax mich informierte, dass das Gaspreis zum 01.02.2011 erhöht werde.

Ich habe am gleichen Tag per Fax und Mail mein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht. Daraufhin teilte mir Teldafax mit, dass ich trotz Preiserhöhung kein Sonderkündigungsrecht hätte, dass dieses für die Energiebranche nicht gelte. Man sei aber so nett und wolle meinen Gaspreis nicht erhöhen, dazu noch eine 6-monatige Preisgarantie abgeben.

Ein Anruf bei VERIVOX ergab, dass ich in jedem Fall der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht habe. Meine TelDaFax AGB's vom Tag des Vertragsschlusses berechtigen mich ausdrücklich, im Fall einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Mir ist bis heute keine Änderungsanzeige der AGB's zugegangen. Ich würde niemals AGB's akzeptieren, die einen Ausschluß des Sonderkündigungsechts vorsehen.

Eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur zur Preiserhöhung ergab, dass "die briefliche Mitteilung an die Kunden sichergestellt werden muss, dass selbige von der Preisänderung tatsächlich Kenntnis erlangen und von dem Kündigungsrecht gemäß §§ 5 Abs. 3 i.V.m. § 20 GasGVV fristgerecht Gebrauch machen können."

Daher bestand ich auf meiner Sonderkündigung zum 31.01.2010 und kündigte vorsichtshalber noch ordentlich zum 14.05.2011, dem "normalen" Kündigungstermin. TelFaxfax weigert sich weiter, bei mir ist noch nicht einmal eine Bestätigung für eine ordentliche Kündigung eingegangen. Frage: War meine Sonderkündigung zum 31.01.2011 rechtlich begründet - hat TelDaFax sicht rechtswidrig verhalten?

Vielen Dank für Eure Erfahrungen und Hinweise!
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strompate
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Beiträge: 152



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« Antworten #1 am: Februar 10, 2011, 01:10:42 »

Hallo!
Wie unser Partner Verivox Ihnen bereits mitgeteilt hat, besteht für den Verbraucher bei Preiserhöhungen IMMER ein Sonderkündigungsrecht von 14-Tagen. Da kann TelDaFax in die AGB schreiben was sie möchten.

Das Sonderkündigungsrecht gilt auf Bundesebene als Gesetz und steht über den AGB von TelDaFax.
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TelDaFaxopfer
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: Februar 22, 2011, 08:16:37 »

TelDaFax hat nun mitgeteilt, dass sie eine ordentliche Kündigung zum 30.4. akzeptieren. Zum 1.5. wird also mein Wechsel zum neuen Anbieter gültig.

Da mich TelDaFax offensichtlich rechtswidrig zwingt, drei Monate länger Kunde zu bleiben, wird man mir auch den Gasverbrauch für diese drei Monate in Rechnung stellen. Dabei ist der Preis, den TelDaFax verlangt, spürbar höher als das Entgeld, das ich beim neuen Anbieter bezahle.

Was sollte ich tun? Was passiert, wenn ich eine Gegenabrechnung sende, auf der ich meinen Verbrauch bis zum 31.01. ansetze und nur diesen Betrag bezahle?

Hat jemand einen Rat oder gar Erfahrungen gemacht?
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