Hallo,
bin auch bei Flexstrom und erlebe gerade das Gleiche. Das mit dem Bonus, der übrigens nur ausgezahlt wird, wenn Ihr innerhalb des ersten Vertragsjahres NICHT kündigt, also mind. 2 Jahre Kunde bleibt, kann man noch nachvollziehen.
Dennoch: Auch beim Tarifwechsel, z.B. auf ein kleineres Paket, wird der Bonus für das 2. Vertragsjahr gutgeschrieben, d.h. vom Jahrespreis für das 2. Jahr abgezogen.
Aber dass für Neukunden ca. 25 % billigere Tarife gelten, geht schon mehr in Richtung Bauernfängerei. Bei mir wurde um 33 % erhöht. Arbeitspreis 2009: 15,20 ct/kWh, 2010: 19,84 ct/kWh.

Ich frage mich gerade, ob man das wirklich zahlen muss, da dies offenbar eine unbillige Preiserhöhung darstellt, deren Gründe vom Stromanbieter nicht offengelegt werden. Sammelklage angebracht? Zumindest könnte das ein Fall für den Verbraucherschutz (Irreführung des Kunden) sein. Es steht nämlich nirgends auf der Homepage, dass der Tarifpreis (abgesehen vom Bonus) nur für Neukunden und nur im 1. Vertragsjahr gilt!
Bitte meldet Euch, falls Ihr auch betroffen seid und die rechtliche Lage in diesem speziellen Fall kennt. Oder wenn bei Eurem Anbieter genauso vorgegangen wird, was Flexstrom am Telefon behauptet. Danke.