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Mai 24, 2012, 02:42:10

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Umfrage
Frage: Wem geht es auch so ? (1Jahr Vertrag)Bonus?  (Umfrage geschlossen: Mai 30, 2011, 06:48:56 )
schlechte Erfahrung mit FlexStrom AG - 0 (0%)
Alles Super mit FlexStrom AG - 0 (0%)
Stimmen insgesamt: 0

Seiten: [1]
   
Autor Thema: FlexStrom AG zahlt keinen Neukundenbonus  (Gelesen 49812 mal)
LuckiLu
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« am: Mai 20, 2011, 06:48:56 »

Hallo
*************************:

Lt. AGB ist Dieses aber auf Seite 2, Pkt. 7.3 angegeben.
Nichtzahlungsbegründung: Ich habe vorher gekündigt ( Küdigungsfrist mußte  lt. AGB eingehalten sein). Ich wollte ja nicht noch 1 Jahr automatisch den Stromanbieter beibehalten. Dafür gibt es noch andere Gründe. Habe somit 1 Jahr Strom bezogen und dieses erfüllt.
Familienmitglied wurde der Bonus unter gleichen Bedingungen ausgezahlt. Wir haben Beide zur gleichen Zeit den Vertrag abgeschlossen und auch ordentlich gekündigt.
************************. Herzlichen Glückwunsch.  Augen rollen
« Letzte Änderung: Januar 18, 2012, 08:11:54 von strompate » Gespeichert
strompate
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« Antworten #1 am: Mai 24, 2011, 02:02:55 »

Leider sind diese Handhabungen *************  und auch uns nicht unbekannt. Flexstrom bietet Kunden nur dann einen Bonus an, wenn Sie in der angegeben Mindestvertragslaufzeit nicht kündigen. Sollten Kunden es dann doch tun, um natürlich nach dem 1. Vertragsjahr von einem anderen billigen Stromanbieter zu profitieren, dann kündigen sie in der Mindetsvertragslaufzeit - und entfallem so dem Bonus.

*********************

Natürlich müssen wir als unabhängiger Vergleicher auch FelxStrom oder TeldaFax in unseren Stromrechner anbieten. Unser Tipp: Achten Sie beim Wechseln nicht nur auf einen niedrigen Strompreis sondern auch auf Zusatzleistungen und Kundenkritiken!
« Letzte Änderung: Januar 18, 2012, 08:18:23 von strompate » Gespeichert
paul021
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: Mai 29, 2011, 01:38:19 »

Ich hatte da mal diesbezüglich angerufen und gefragt wie genau sie das handhaben. Wir wurde damals die Information geben, das die Neukundenboni in der Regel dann auch erst mit der 2ten Jahresrechnung verrechnet werden. Weiß jemand wie genau das gehandhabt wird?
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LuckiLu
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« Antworten #3 am: Juni 03, 2011, 01:42:37 »

 Schockiert ********************************  Huch
« Letzte Änderung: Januar 18, 2012, 08:13:42 von strompate » Gespeichert
LuckiLu
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: Juni 09, 2011, 10:17:27 »

**************************!!

letzter Beitrag zu diesem Thema-FlexStrom AG

Sehr geehrter Herr R

FlexStrom:
letztmalig teilen wir mit, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Ich:
( ((Kündigung ?
2.4. Der Vertrag hat je nach Vereinbarung eine Mindestlaufzeit
von 12 bzw. 24 Monaten und kann von beiden Vertragsparteien zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich gekündigt werden. Sollte eine Kündigung nicht fristgerecht eingehen oder gar nicht erfolgen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.) )

FlexStrom:
Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.

Ich:
( Vergleichsrechnungen zur Stellungsnahme wurden FlexStrom AG zugesendet)

FlexStrom
Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Für die Zahlung des Betrages von 95,71 € ,
 (wegen Arbeitspreiserhöhung entstanden-5Mon.1,99€-
ab Juni auf 7,50€) aus der Rechnung, haben wir uns eine Frist bis zum 15.06.2011 vorgemerkt.

Ich:
( meine Forderung= Ausgleich mit dem Neukundenbonus 110€)

FlexStrom:
Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende
Rückinformation bis zum 15.06.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht
erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits die Forderung akzeptiert und in der oben genannten Frist beglichen wird. Sollte die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, sind wir gezwungen, den Vorgang an unser Forderungsmanagement zu übergeben.

Herzliche Grüße

D. L.
FlexStrom-Serviceteam
Ich :Widersprochen am 9.Juni 2011
« Letzte Änderung: Januar 18, 2012, 08:10:59 von strompate » Gespeichert
adpepper
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Beiträge: 1


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« Antworten #5 am: Juli 06, 2011, 02:36:53 »

hallo,

ich selbst bin auch betroffen von den ********. Mein Jahres vertrag lief am 28.02.2011 aus, gekündigt wurde 8 wochen vor Vertragsablauf, wohlgemerkt, zum Ende des Vertragsjahres. Wenn ich mir in den vielen Foren die Korrespondenz anschaue, finde ich genau meinen Fall.
Ich werde jetzt Strafanzeige stellen, dann schaun wir weiter. Das sollte jeder machen, der von Flexstrom bzgl. des Aktionsbonus/Neukundenbonus oder wie Flex das auch immer nennt, machen.
Eine Bitte hätte ich. Ich kann meine AGB (galten für Abschluss März 2010) nicht mehr finden. Kann mir Jemand diese senden?

Vorab herzlichen Dank

Ach ja und noch eins. Ich habe die Pressestelle von Flexstrom angeschrieben mit dem Hinweis, mich auch Facebook, yappi usw. über Flexstrom auszuk.....

Das solltet Ihr auch tun, so bewahrt Ihr Freunde, Verwandte und Bekannte vor diesem Verein!
« Letzte Änderung: Januar 18, 2012, 08:07:11 von strompate » Gespeichert
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