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Urteil im Fall schwerer Flüssiggas-Explosion

Nachricht vom 23.9.2010
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Auch gut eineinhalb Jahre nach der schweren Flüssiggas-Explosion in Leipzig/Schkeuditz leiden die Betroffenen unter den Folgen. Das Einfamilienhaus zweier Rentner war Anfang März 2009 aufgrund von austretendem Flüssiggas detoniert. Die beiden Bewohner überlebten die Explosion mit teilweise schweren Brandverletzungen. Die Nachbarn retteten das Rentner-Ehepaar aus dem Haus. Am Mittwoch erkannte nun der vermeintliche Auslöser der Explosion eine Geldstrafe von 4.000 Euro an, gegen welche er zuvor in Berufung gegangen war. Er beteuert nach wie vor seine Unschuld.


Urteil im Fall schwerer Flüssiggas-Explosion

Urteil im Fall schwerer Flüssiggas-Explosion

Schuld war eine nicht richtig installierte Gasuhr

Kurz vor der Flüssiggas-Explosion wurde in dem betroffenen Haus durch einen Installateur eine neue Gasuhr angebracht. Eben dieser Installateur musste sich in der Folge vor Gericht verantworten, da durch die unsachgemäße Anbringung stündlich rund 67 Liter Flüssiggas austreten konnten. Wie der Staatsanwalt mitteilte, sei eine Nut nur zur Hälfte verschlossen gewesen. Deshalb konnte das Gas austreten und sich sammeln. Als die Rentnerin dann den Stecker eines Elektroheizers aus der Steckdose zog, detonierte das Gas. Beide Bewohner erlitten schwere Verletzungen und haben noch heute mit den Folgeschäden zu kämpfen. Der Angeklagte wurde in erster Instanz bereits zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Er ging jedoch in Berufung und beteuerte, unschuldig zu sein und keine Fehler begangen zu haben. Am Mittwoch ging die Berufungsverhandlung zu Ende. Trotz weiterer Unschuldsbekundungen akzeptierte der Angeklagte die Geldstrafe.

Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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