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FAQ

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Wer muss den Wechsel des Anbieters beantragen - Mieter oder Vermieter?

Jeder Mieter, zu dessen Wohnung ein eigener Stromzähler gehört, kann den Wechsel selbst beantragen. Eine Einwilligung des Vermieters ist hierfür nicht notwendig.

Wie kann man den Anbieter wechseln?

Wenn Sie sich für einen Anbieter und den entsprechenden Tarif entschieden haben, fordern Sie einfach die entsprechenden Unterlagen über unsere Website an. Nachdem Sie das Antragsformular in Druckbuchstaben ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie es entgeltfrei an uns zurück. Den Rest übernehmen wir für Sie.

Wer kündigt den Vertrag mit dem alten Anbieter?

Die Kündigung des Vertrages mit Ihrem aktuellen Anbieter übernimmt Ihr neuer Stromversorger. Für Sie bleibt der Aufwand so gering wie möglich.

Kann ich mehrmals hintereinander den Anbieter wechseln?

Prinzipiell spricht nichts dagegen, innerhalb kurzer Zeit mehrmals den Anbieter zu wechseln. Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, die jeweilige Kündigungsfrist einzuhalten.

Was sollte ich beachten, wenn ich zeitgleich mit meinem Umzug den Anbieter wechseln möchte?

Da der Anbieterwechsel einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie ihn mindestens 6 bis 8 Wochen vor dem Umzugstermin beantragen. Ist es für einen pünktlichen Wechsel bereits zu spät, wird die Stromversorgung an Ihrem neuen Wohnort vorerst durch den örtlichen Lieferanten gewährleistet. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (insofern eine existiert) kann dann problemlos ein Anbieterwechsel vorgenommen werden.

Besteht während des Wechsels das Risiko eines Versorgungsausfalls?

Da die durchgehende Versorgung laut Gesetz gewährleistet werden muss, brauchen Sie diesbezüglich keine Befürchtungen haben. Es kommt also auch während der Übergangszeit nicht zu Versorgungsausfällen.

Was passiert, wenn mein neuer Anbieter keinen Strom mehr liefern kann?

Genau wie in der Zeit des Stromanbieterwechsels muss auch in diesem Fall die Versorgung gewährleistet werden. Sollte Ihr neuer Anbieter nicht mehr in der Lage sein, Sie mir Strom zu versorgen, ist automatisch ihr alter für Ihre Stromlieferung zuständig.

Bekomme ich nach einem Anbieterwechsel anderen Strom?

Nein. Der Strom, der aus der Leitung kommt, ist und bleibt derselbe wie bei den anderen Verbrauchern auch. Der neue Anbieter speist aber den Strom, den Sie bei ihm kaufen, in das örtliche Stromnetz ein.

Muss der Stromzähler bei einem Anbieterwechsel ausgetauscht werden?

Da der Stromzähler im Besitz des Netzbetreibers ist, wird er nicht ausgetauscht, wenn der Anbieter gewechselt wird. Der neue Versorger hat jedoch für die Nutzung und Instandhaltung des Gerätes eine Zählermiete zu zahlen, welche dem Kunden in der Grundgebühr berechnet wird.

Welche Kosten entstehen für mich bei einem Anbieterwechsel?

Anbietervergleich und - wechsel erfolgen absolut kostenlos. Selbst die Portogebühr für das Zurücksenden des Antragsformulars muss nicht von Ihnen getragen werden.

Was versteht man unter Durchleitung?

Damit der Strom vom Hersteller zum Verbraucher gelangt, muss er durch verschiedene Leitungen transportiert werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Durchleitung. Für die Durchleitung des Stroms hat der jeweilige Versorger an den Netzbetreiber eine Durchleitungsgebühr zu zahlen.

Was genau ist eigentlich Ökostrom?

Als Ökostrom bezeichnet man den Strom, der ausschließlich mithilfe regenerativer Energien erzeugt wird. Beispiele hierfür sind Sonnenergie, Wasserkraft, Biomasse und Windkraft. Auch wenn Ókostrom die umweltfreundliche Alternativen darstellt, wird man auch in den nächsten Jahrzehnten noch nicht um die Nutzung fossiler und nuklearer Energiequellen herumkommen.

Wozu braucht man einen Zweitarifzähler?

Zweitarifzähler kommen zum Einsatz, damit der verbrauchte Strom in zwei verschiedenen Tarifen abgerechnet werden kann. Nachtstrom ist beispielsweise kostengünstiger als der am Tag verbrauchte Strom und wird dementsprechend über den Schwachlasttarif berechnet.







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